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   OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22   

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https://dejure.org/2023,15731
OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22 (https://dejure.org/2023,15731)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.2023 - 11 U 109/22 (https://dejure.org/2023,15731)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - 11 U 109/22 (https://dejure.org/2023,15731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 134; StVZO § 16; StVZO § 19
    Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis; Zulassungsfähigkeit; Motorrad; Keine Nichtigkeit des Kasko-Versicherungsvertrags wegen einer die straßenverkehrsrechtliche Zulassungsfähigkeit hindernden Beschaffenheit des Fahrzeugs

  • IWW

    BGB § 134, StVZO § 16, StVZO § 19
    BGB, StVZO

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kasko-Versicherung- Nichtigkeit wenn KFZ nicht zugelassen werden darf

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit einer Kaskoversicherung bei fehlender Zulassungsfähigkeit? / Zum Nachweis eines Motoraddiebstahls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134 ; StVZO § 16 ; StVZO § 19
    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung bei Diebstahl eines Motorrades mit angeblich erloschener Betriebserlaubnis; Wirksamkeit des Versicherungsvertrages

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtigkeit des Kasko-Versicherungsvertrags wegen fehlender Zulassungsfähigkeit?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Nichtigkeit des Kasko-Versicherungsvertrags wegen einer die straßenverkehrsrechtliche Zulassungsfähigkeit hindernden Beschaffenheit des Fahrzeugs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Aufgemotzte" Harley Davidson gestohlen - Das Motorrad war so nicht zulassungsfähig: Muss die Kaskoversicherung trotzdem einspringen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs hindert nicht Wirksamkeit eines Kaskoversicherungsvertrags - Anspruch auf Versicherungsschutz

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1111
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Deshalb ist die genannte Beweiserleichterung auch außerhalb des Bereichs des Anscheinsbeweises als eine von den Parteien des Versicherungsvertrages nach ihrer Interessenlage gewollte, dem Vertrag innewohnende Verschiebung des Eintrittsrisikos und damit als materiell-rechtliche Risikozuweisung zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. bereits BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 , juris Rn. 8 f., 11 m.w.N.; vgl. auch etwa BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 , juris Rn. 8; vom 13. Dezember 1995 - IV ZR 54/95 , juris Rn. 4).

    Allerdings genügt der Nachweis lediglich eines "Rahmensachverhalts" nicht (Zeuge bekundet lediglich, dass der Halter das Fahrzeug abstellte, verschloss und verließ, nicht jedoch, dass er es später gegen seinen Willen nicht wiederauffand; vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2002 - IV ZR 263/00 , juris Rn. 7 f.; Urteil vom 13. Dezember 1995 a.a.O.).

    Es lässt sich etwa nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1995 (IV ZR 54/95 , juris Rn. 5) bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine Vortäuschung nicht allein darauf stützen, dass ein Nachschlüssel angefertigt worden war, auch wenn das Fahrzeug mit unversehrten Schlössern wieder aufgefunden wurde.

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Deshalb ist die genannte Beweiserleichterung auch außerhalb des Bereichs des Anscheinsbeweises als eine von den Parteien des Versicherungsvertrages nach ihrer Interessenlage gewollte, dem Vertrag innewohnende Verschiebung des Eintrittsrisikos und damit als materiell-rechtliche Risikozuweisung zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. bereits BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 , juris Rn. 8 f., 11 m.w.N.; vgl. auch etwa BGH, Urteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 , juris Rn. 8; vom 13. Dezember 1995 - IV ZR 54/95 , juris Rn. 4).

    Ist das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls bewiesen, dann kann der Kfz-Kaskoversicherer den Beweis durch Tatsachen entkräften, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Vortäuschung eines Diebstahls rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1998 - IV ZR 302/97 , juris Rn. 11; vom 17. Mai 1995 a.a.O. Rn. 11).

    Nach Maßgabe des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 1995 (IV ZR 279/94 , juris Rn. 9, 11) ist der Schluss aus dem äußeren Bild auf einen Diebstahl überdies zwar nicht erst möglich, wenn der Versicherungsnehmer auch sämtliche zu dem Fahrzeug gehörenden Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels plausibel erklären kann.

  • OLG Naumburg, 23.10.2014 - 4 U 69/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Ein Kasko-Versicherungsvertrag ist nicht deshalb gemäß § 134 BGB nichtig, weil das versicherte Kraftfahrzeug objektiv nicht zum Straßenverkehr hätte zugelassen werden dürfen (gegen OLG Naumburg, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 4 U 69/13, juris, Rn. 17).

    Das angefochtene Urteil stützt sich in seiner (allein) tragenden Begründung auf das Urteil des Oberlandesgerichts N. vom 23. Oktober 2014 (4 U 69/13, juris Rn. 17).

  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Demgegenüber hat sich (nicht allein, aber auch) der Bundesgerichtshof schon mehrfach und auch schon vor längerer Zeit mit Fallgestaltungen zu befassen gehabt, in denen der jeweilige Versicherer nach einer grundsätzlich von ihm zu ersetzenden Beschädigung des versicherten Kraftfahrzeugs einwandte, dasselbe sei (aus unterschiedlichen Gründen; in früheren Jahrzehnten nicht selten: Nutzung offensichtlich abgefahrener Reifen) nicht (mehr) verkehrssicher gewesen (ausführlich BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - II ZR 133/55 , juris Rn. 9 ff; Urteil vom 25. September 1968 - IV ZR 520/68 , juris Rn. 12; vom 18. Dezember 1968 - IV ZR 523/68 , juris Rn. 7; vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80 , juris Rn. 8).

    In der Leitentscheidung vom 24. Januar 1957 (a.a.O.) betonte der Bundesgerichtshof sogar ausdrücklich, dass der Weiterbetrieb des verkehrsunsicheren Fahrzeugs trotz erkannter Verkehrsunsicherheit (nach damalige Rechtslage sogar) strafbar war; zog aber dennoch eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB nicht in Betracht.

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Als Zwischenurteil erledigt die Vorabentscheidung über den Grund lediglich einen Teil des Streitstoffes; durch sie wird der geltend gemachte Anspruch weder ganz noch zum Teil aberkannt oder zuerkannt ( BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14 , juris Rn. 25).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Insoweit obliegt zunächst einmal dem Versicherer die sekundäre Darlegungslast, welche Maßnahmen er bei Erfüllung der Obliegenheit ergriffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00 , juris Rn. 9 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 U 75/14 , juris Rn. 71; OLG Celle, Urteil vom 24. September 2018 - 8 U 73/18 , juris Rn. 66).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Nicht sinnvoll und deshalb unzulässig ist ein Grundurteil, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass der Erlass einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre ( BGH, Urteil vom 23. September 1992 - IV ZR 199/91 , juris Rn. 7; vom 23. Juli 2020 - I ZR 119/19 , juris Rn. 72).
  • OLG Rostock, 02.11.2004 - 6 U 90/04

    Diebstahlversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung?

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Außerdem hat das OLG R. in seinem Urteil vom 2. November 2004 (6 U 90/04 , juris Rn. 3 ff.) die Auffassung vertreten, dass ein Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung vornehme, indem er seinen ohnehin hochwertigen Pkw mit für das Fahrzeug nicht zugelassenen Breitreifen und einem Sportfahrwerk nachrüstet, so dass für potentielle, insbesondere jugendliche und sportiv orientierte, Täter ein erhöhter Verlockungsanreiz entsteht, das Fahrzeug zu entwenden.
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Insoweit obliegt zunächst einmal dem Versicherer die sekundäre Darlegungslast, welche Maßnahmen er bei Erfüllung der Obliegenheit ergriffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00 , juris Rn. 9 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 U 75/14 , juris Rn. 71; OLG Celle, Urteil vom 24. September 2018 - 8 U 73/18 , juris Rn. 66).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19

    Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter;

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
    Nicht sinnvoll und deshalb unzulässig ist ein Grundurteil, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass der Erlass einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre ( BGH, Urteil vom 23. September 1992 - IV ZR 199/91 , juris Rn. 7; vom 23. Juli 2020 - I ZR 119/19 , juris Rn. 72).
  • OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18

    Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten

  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

  • BGH, 18.12.1968 - IV ZR 523/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.06.1967 - II ZR 154/64

    Veräußerung eines versicherten Fahrzeugs - Gefahrerhöhung bei Weiterbenutzung

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 639/69
  • OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der formularmäßigen Höchstentschädigung bei

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

  • OLG Frankfurt, 29.01.2001 - 20 W 71/99

    Erbeinsetzung eines Heimbediensteten durch einen Heimbewohner: Umgehung des

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 520/68

    Gefahrerhöhung durch Mängel des Kraftfahrzeugs

  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88

    Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige

  • BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 639/68

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Fahrzeugtyp - Höchstgeschwindigkeit -

  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 84/66

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schiedsvertrages - Anforderungen an die

  • BGH, 12.01.1960 - VI ZR 220/58

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn

  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 237/64

    Verkehrssicherer Zustand der Bereifung - Tiefe der äußeren Profilrillen der

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

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